© G. Ölmann Demenzhilfe

Pflegekasse

Welche Entlastung für Angehörige erbringt die Pflegekasse?

Bei der Pflegekasse können zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden, da bei an Demenz erkrankten Menschen oft ein erheblicher Bedarf an Unterstützung, Betreuung und Beaufsichtigung existiert. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass einer der Pflegegrade 1 - 5 gemäß § 45c SGB XI vorliegt, und  der/die Betroffene Zuhause lebt.

Für die Betreuung steht von Seiten der Pflegekassen monatlich ein fester Betrag von 125 € für die sogenannte "niedrigschwellige Betreuung (NBA)" zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen weitere Mittel aus dem Bereich "Verhinderungspflege" sowie Anteile des Pflegegeldes für die Betreuung zur Verfügung.

Bitte fragen Sie Ihre Pflegekasse nach detaillierten Informationen.